
Die einfache Klausel ({§|724|zpo|juris}, {§|725|zpo|juris} ZPO) ist die gängigste Art der Vollstreckungsklausel, die auf einen Titel (z. B. Urteil) gesetzt wird, damit aus diesem Titel zwangsvollstreckt werden kann. Sie wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilt. Sie ist zu unterscheiden von der qualifizierten Klausel, die vom Rechtsp...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einfache_Klausel
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